Kalashnikov von Heckler&Koch

2. 9. 2016 Ein Gericht der Bastion Koblenz hat die Firma Heckler&Koch soeben von einer Reklamationsklage der Bundeswehr frei gesprochen. Eine geforderte Ausgleichszahlung für danebenschießende Gewehre wurde abgewehrt. Untersuchungen im Militärlabor hatten ergeben, dass das G36 von Heckler&Koch nach Erwärmung unscharf schiesst. Was nutzt dann scharfe Munition? Das Gericht begründet laut Auskunft eines Firmenfürsprechers das Urteil so, dass eine Zahlung das Danebengehen des Schusses auch nicht ausgleicht. Ausgleichszahlungen seien demnach sinnfern. Die Soldaten im Konfliktgebiet kaufen sich sowieso vom Taschengeld als erstes eine zuverlässige Kalashnikov.