Affenselfie rechtlich geklärt

12.9.17 Die Tierschutzorganisation Peta hat den Fotografen Slater verklagt, wegen eines Affenselfies. Der Fotograf hatte einem Affen seine Kamera geliehen, worauf der Affe durch Berühren des Auslösers ein Selfi herbeiführte. Das Foto verkaufte sich vieltausendfach, die Erlöse landeten auf dem Konto des Fotografen, worauf Peta die Urheberrechte des Affen verletzt sah und Klage einreichte. Schließlich habe der Affe selber fotografiert, aber bislang seien keine Tantiemen auf dem Affenkonto eingegangen. Slater ließ sich auf den Rechtsstreit ein und ist inzwischen pleite. Geschieht ihm recht. Er hätte doch nur zu sagen brauchen, dass er den Affen um die Urheberrechte gebeten hat und der Affe habe ja gesagt.
Ein Tierfotograf braucht sich über Hassreaktionen von Tierschützern sowieso nicht zu wundern, wenn er Slater heisst.  Urheberaffe