Abhörpuppen

21.2.2017 Die Sprechpuppe „Caila“ kann Gespräche abhören und wurde von der Bundesnetzagentur als verboten deklariert. Besitzer müssen die Puppe zerstören und darüber Nachweis bringen. Die Definition des Gesetzgebers geht so: „Damit eine Sendeanlage als verboten gilt, muss sie dazu geeignet sein, das gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören.“  Das gesprochene Wort hören, ohne Wirkung zu zeigen? Jetzt fragen sich viele Lehrer: sind meine Schüler Abhöranlagen? Die Schulleiter fordern konkrete Dienstanweisungen, bevor noch was passiert.

Zerstörungspflicht