Liegeplätze buchen per App: Diskriminierung?

Zum Liegeplatz buchen in Schleswig Holstein braucht man jetzt eine App, zum Infektionsgeschehen braucht man ebenso eine App. Herr M. besitzt kein Smartphone, weil er die saudumme Herumrubblerei auf dem Display ungefähr so beknackt findet, wie Stuhlgang in der Öffentlichkeit. Auf die Liegeplätze ist gepfiffen, auf Schleswig-Holstein sowieso, aber der Vernetzungswahn erschleicht sich Normalität. Liegeplatz App  Herr M. gilt im Rechtsstaat zunehmend als nichtexistent, obwohl in keinem Gesetz steht, dass man ein Smartphone bei sich führen muss. Sind Smartphonebesitzer, die das Aufladen vergessen haben, überhaupt rechtsfähig?

Herr M. wird wegen Handylosigkeit diskriminiert. Brauchen wir jetzt Antidiskriminierungsdemos für Unvernetzte?