Gute Noten? Gelogen! Ich verklag den Chef!

Zu unsrer Zeit musste man gute Noten noch selber erkämpfen, heute erledigt das der Anwalt: „Er hat seine Aufgaben stets zu unsrer vollsten Zufriedenheit…“ Der wichtigste Wort ist „stets“. Dieses „stets“ konnte man einklagen. Die guten Noten sind ja auch wirtschaftlich sinnvoll: Der grösste Depp kann so an die Konkurrenz weitergereicht werden. Jetzt hat ein Gericht die Praxis der verlogenen Beurteilungen gekippt. Zur Sicherheit. Man könnte als Arbeitnehmer seinen Chef drankriegen, weil die Beurteilungen zu gut sind. „Er hat seine Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erfüllt“ – Voll gelogen, das hab ich nie, ich kanns beweisen… Man zieht vor Gericht, der Chef wird verklagt wegen Betrug und wird selbst gefeuert. Die Notenpraxis weitet sich aus: Prostituierte klagt auf Arbeitszeugnis Ob das auch bei normalen Ehepartnern geht? Das Recht auf „stets“ und „zur vollsten Zufriedenheit“ im Abschlusszeugnis? Für unsere Apiturienden: stets schreibt man ohne H. Auch wenns relevant wäre hier.