Arbeitsloser Waffenhändler – paradox?

„Arbeitsloser verkauft Pistole an Münchner Amokläufer“, titelt die SZ. Der negative berufliche Status ist anscheinend meldungsrelevant. Ob die SZ bei Vorliegen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses getitelt hätte: „Festangestellter verkauft Pistole…?“ Möglicherweise wollte die SZ sozialkritisch sein und auf das viel zu niedrige Arbeitslosengeld hinweisen, was einen Arbeitslosen zum Waffenhandel zwingt. Aber  wieso arbeitslos? Dieser Waffenhändler hat doch seinen Job gemacht. Oder war es eine Nebenerwerbstätigkeit? Dann sollte die SZ bitte auch recherchieren, ob dieser Arbeitslose seine Neben-Einnahmen auf sein Arbeitslosengeld angerechnet bekommen hat. Arbeitsloser Waffenhändler