Dass der Täterwierer…sorry, – täto – nicht für Rechtschreibfehler haftet, ist logisch, denn erstens kann er nichts dafür und zweitens: wer solls denn merken. Viel interessanter ist doch die Artikelzeile, wer haftet für Rechtsch-reibfehler. Sind das fehlerhafte Reibungen in Bezug auf Rechtsch? Oder Reibereien in den Redaktionsräumen, wenn der Chef wieder mal so kleinlich auf sein Rechtsch auf Rechtschreibung pocht? Uns gefällt die angegebene Lesedauer: 7 Minuten. Beim Tätowierer vielleicht. Wir haben knapp drei gebraucht. Gilt das dann auch?