Melanie Müller mit dem H…Gruss

Die Schlagersängerin Melanie Müller stand vor Gericht wegen Zeigens des H…Grusses. Darf man H…noch sagen? Wahrscheinlich ja, aber nicht zeigen. Wobei wir fragen müssen: Wer kann das beurteilen? Ist das der Gruss mit der Handfläche nach oben, wie ein Kellner ohne Tablett? Oder der gestreckte rechte Arm in 45 Grad?
Offenbar glauben die Grüssenden beim Grüssen nicht an
jeglicher extremistischen Ideologien“ (Grammatik! Rechtschreibung!). Sie tun das aus Gründen der…ja was? Der Mode? Weils cool aussieht? Oder weil man gern herummotzen will ohne Folgen? Passt ja auch irgendwie. Wer sich solche Hautbildchen stechen lässt, geht offensichtlich davon aus, dass diese Mode immer aktuell bleibt und hat das Arschgeweihdesaster komplett verdrängt. Mit solch rigider Geschichtswahrnehmung kann man auch als Kellner ohne Tablett auf der Bühne stehen. Das wirkt sogar sympathisch Anti-Herrenmenschlich, wenns denn Absicht wäre.