…zumindest bei der Zunahme der Infektionen scheints ja schon gut zu klappen.
Virus-App nur für Privilegierte?
Soeben wurde vom Gesundheitsministerium die neuartige Viren-App freigeschaltet, aber eine Herab- bzw. Herunterladung auf das Handy dieses Interessenten wurde verweigert. Wie sieht das Auslesekriterium für Gesundheitsbesorgte aus? Gibt es diese App etwa nur für Privatpatienten? Aber das stört die Besitzer solcher Telefone nicht. Sie sind aus anderem Holz geschnitzt, genauso wie ihr Handy.
Old Lives Matter
Winkel-Avocado
Ärgernis Tatort
Die NZZ lobt den letzten Münchner Tatort NZZ zu Tatort. Möglich, dass dieser Tatort hehre Ziele gewollt hat, aber was soll der Zuschauer da glauben, angesichts der Kommissare Batic und Leitmayr? Zwei weisshaarige Tattergreise, welche im echten Leben schon seit Jahrzehnten im Ruhestand wären, vermitteln höchstens, dass allein das einem Gangster hinterherlaufen müssen einen Kommissarsherzanfall nach sich zöge und somit jedem fliehenden Verdächtigen den Tatbestand Totschlag, wenn nicht gar Mord einbringen würde. Warum agiert die Hochrisikogruppe Tatortkommissar ohne Mundschutz am Set? Weil im Tatort bloss die Bösen eine Maske tragen? Oder weil man sonst vom Schauspielerdarsteller die Charaktervisage nicht sieht? Die letzten guten Tatorte waren mit Zollfahnder Kressin Ende siebziger und alle mit Klaus Schwarzkopf. Den Rest kann man getrost als Schmierantenexzess einer quasi verbeamteten Darstellerriege abhaken und vergessen.
Liegeplätze buchen per App: Diskriminierung?
Zum Liegeplatz buchen in Schleswig Holstein braucht man jetzt eine App, zum Infektionsgeschehen braucht man ebenso eine App. Herr M. besitzt kein Smartphone, weil er die saudumme Herumrubblerei auf dem Display ungefähr so beknackt findet, wie Stuhlgang in der Öffentlichkeit. Auf die Liegeplätze ist gepfiffen, auf Schleswig-Holstein sowieso, aber der Vernetzungswahn erschleicht sich Normalität. Liegeplatz App Herr M. gilt im Rechtsstaat zunehmend als nichtexistent, obwohl in keinem Gesetz steht, dass man ein Smartphone bei sich führen muss. Sind Smartphonebesitzer, die das Aufladen vergessen haben, überhaupt rechtsfähig?