Berufliches Fortkommen für Deppen

Es klagte ein scheidender Arbeitnehmer bei Gericht, weil die Firma sich weigerte, wohlwollend Zeugnis abzulegen. Die Richter urteilten dann auch im Sinne des Zeugnisbeantragers, obwohl: „An 22 Tagen war er krank geschrieben, dann 5 Tage auf Fortbildung und 4 Tage fehlte er unentschuldigt. Soweit er überhaupt anwesend war, sei sein Verhalten alles andere als positiv gewesen: Er habe unter anderem Sicherheitsanweisungen nicht eingehalten, was zu drei Arbeitsunfällen geführt habe. Auch an andere Regeln wollte er sich nicht halten, Folge waren die Gefährdung anderer Mitarbeiter sowie Schäden im Unternehmen.“ Zeugnis
Der Depp verursacht u.a. drei Unfälle und gefährdet die Belegschaft?
Trotzdem muss er wohlwollend beurteilt werden, um das weitere berufliche Fortkommen nicht zu erschweren. Das ist ja wie beim Abitur. Ach so, es geht um das Fortkommen. Der soll schauen, dass er weiterkommt.